In einem Brief an den Bauernsprecher der Zeitschrift “Der fortschrittliche Landwirt” hat sich die betroffene Familie Hofer-Dunst erkundigt, ob es für Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren, die durch Wölfe entstehen, Schadenersatz gibt. Die dazu befragten Stellen gaben klare Auskunft:
Mag. Sirowatka, Geschäftsführer der Steirischen Landesjägerschaft, verwies darauf, dass für Schäden an Haustieren durch den Wolf niemand haftet. Der Wolf ist ja ein Wildtier, das weder Halter noch Verwahrer oder Verfügungsberechtigten hat, den man in eine Haftung nehmen könnte. Außerdem ist der Wolf streng geschützt, daher ganzjährig geschont und darf auch nicht erlegt werden.
Nach der FFH-Richtlinie ist der Wolf in den Mitgliedsstaaten der EU eine prioritäre Wildart und deshalb streng zu schützen. Der Wolf ist deshalb auch in der Artenschutzverordnung nach dem Naturschutzgesetz als streng zu schützende Art genannt. Wer aber glaubt, sich deshalb mit Schadenersatzforderungen an den Naturschutz wenden zu können, der irrt.
Hofrat Dr. Zebinger von der Steiermärkischen Landesregierung: “§ 25 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Entschädigungen zu zahlen sind. Bestimmungen, die aufgrund von artenschutzrechtlichen Überlegungen erlassen wurden, fallen allerdings nicht darunter.” Das heißt, auch der Naturschutz bezahlt für Wolfsschäden nichts.


