Der Steiermärkische Landtag hat am 20. April einstimmig eine Jagdgesetznovelle beschlossen. Anlass dazu waren Anträge der Grünen und der KPÖ hinsichtlich des Jagdprüfungsersatzes für Forstschüler (§ 37). Für das Amt der Steiermärkischen Landesregierung und die Steirische Landesjägerschaft wichtige Punkte konnten kurzfristig mitbeschlossen werden.
Novelliert wurde § 24, in dem die “freihändige Verpachtung” geregelt ist. Außerdem ist das Steiermärkische Jagdgesetz nun gendergerecht, da fortan von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister usw. gesprochen wird. Änderunsbedarf gab es weiters bei der Wahlordnung.
Jagdlich interessant ist vor allem die Änderung des § 56, da nun “Hegegebietshirsche” eine gesetzliche Grundlage haben und es beim festgesetzten Abschuss für Rotwild an Alttieren, Schmaltieren, Schmalspießern und Kälbern; für Muffelwild an Schafen und Lämmern sowie für Rehwild an Altgeißen, Schmalgeißen, Jährlingsböcken und Kitzen in Zukunft einen Mindestabschuss gibt, dessen Zahlen nicht unter-, wohl aber überschritten werden dürfen. Außerdem ist ein “rotwildfreies” Gebiet ausgewiesen worden, in dem Rotwild ohne Abschussplan innerhalb der Jagdzeit erlegt werden darf.
Der Gesetzestext wurde an die Verfassungsabteilung des Bundeskanzleramtes übermittelt, welche ihn entsprechend prüfen muss. Nach positiver Überprüfung wird der Text zur Veröffentlichung im Landesgesetzblatt freigegeben und erhält mit dem der Kundmachung folgenden Tag Rechtskraft.


