Geschäftsbedingungen ANBLICK Inserate

Auftragserteilung

  1. Rechtsgrundlage für den Auftrag sind die Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Anzeigenpreisliste.
  2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Anzeigen eines Rahmenauftrages, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Auftragsabwicklung

  1. Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
  2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Rabatte werden nur auf Anzeigen gewährt, die innerhalb eines Kalenderjahres geschaltet werden und wenn die Voraussetzungen für Rabattierung bereits bei Auftragserteilung vorhanden waren. Anzeigenabschlüsse können nicht rückwirkend anerkannt werden.
  3. Basis der Berechnung des Rabattes sind nur tatsächlich erschienene Anzeigen. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Verlages nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. Kann ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllt werden, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen den Verlag ausgeschlossen.
    Der Auftraggeber hat den vollen Preis zu zahlen, wenn der Auftrag mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt ist. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.
  4. Die Platzierung von Anzeigen an bestimmten Plätzen muss schriftlich vereinbart werden.
  5. Einem Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern kann der Verlag grundsätzlich nicht entsprechen.
  6. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen zu sorgen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen den technischen Erfordernissen entsprechen. Verfahrensbedingte Farbabweichungen muss sich der Verlag vorbehalten. Dem Auftraggeber obliegt die ausschließliche Verantwortung für die technische Eignung der Druckunterlagen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen vor Drucklegung auf deren Eignung zu überprüfen. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige (Wahlrecht des Verlages), aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
  7. Beanstandungen und Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich geltend zu machen.
  8. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet zwei Monate nach letzter Erscheinung der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  9. Satz, Korrektur, Repro- und Kosten für die digitale Produktion der Anzeige sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und daher vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
  10. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden vom Verlag in angemessener Schriftgröße als solche gekennzeichnet.
  11. Belegexemplare werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach vorheriger Vereinbarung versandt.

Storno

  1. Der Rücktritt des Auftraggebers von Aufträgen ist nur bis zum Anzeigenschluss unentgeltlich möglich.
  2. Angefallene Produktionskosten sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.

Verrechnung und Zahlung

  1. Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Preise auch bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu begleichen.
  3. Der Verlag ist berechtigt, auch während der Laufzeit eines Rahmenvertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Außenstände abhängig zu machen.
  4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Verzugszinsen sowie Mahn-, Bankspesen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
  5. Zu den jeweils gültigen in der Anzeigenpreisliste enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (Werbeabgabe, MWSt. usw.) zu bezahlen.

Allgemeines

  1. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Anzeigen, Beilagen und Aufkleber allein verantwortlich und bestätigt mit Auftragserteilung, alle dazu erforderlichen Rechte zu besitzen. Er hält den Verlag gegenüber allen Ansprüchen Dritter und hinsichtlich aller Nachteile schad- und klaglos, die dem Verlag insbesondere durch die Werbeeinschaltung entstehen. Dies gilt auch für die Kosten der Einschaltungen gerichtlich aufgetragener Gegendarstellungen, vorläufiger Mitteilungen und Urteilsveröffentlichungen, die dem Verlag zum jeweils gültigen Anzeigentarif zu vergüten sind.
  2. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung umfasst auch die Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Anwalts- und Gerichtsgebühren, die dem Verlag durch die Veröffentlichung von Anzeigen des Auftraggebers und der Abwehr von daraus resultierenden Ansprüchen entstehen.
  3. Änderungen und Ergänzungen jedes Anzeigenvertrages bedürfen, soweit dieser schriftlich abgeschlossen wurde, ebenfalls der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Sämtliche Rechnungen des Verlages oder der von ihm für den Anzeigenverkauf und die -verrechnung beauftragten Dritten sind zahl- und klagbar in Graz. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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