Abschussgenehmigung für Wolf in Kärnten

Wie die Austria Presse Agentur am 29. September berichtete, wurde die Abschussgenehmigung für den Wolf in Kärnten neuerlich ausgeweitet. 

Nachdem erst am Montag, dem 27. September, die zeitliche und räumliche Ausdehnung der ersten Abschussgenehmigung im Kärntner Gailtal beschlossen worden ist, hat Agrarlandesrat Martin Gruber (ÖVP) am Mittwoch einen zweiten Bescheid zur Ausnahme von den Schonvorschriften für einen sogenannten Problemwolf im Bezirk Spittal unterzeichnet. Der entsprechende Antrag wurde von der Agrargemeinschaft Unholde Alpe in Oberdrauburg eingebracht, so der Landespressedienst in einer Aussendung. 

Die Behörde geht davon aus, dass in diesem Bereich bis Anfang September insgesamt 28 Nutztierrisse von einem Problemwolf verursacht wurden. "Die Experten sind zum Ergebnis gekommen, dass es keine andere zufriedenstellen Lösung gibt, um weitere Schäden zu verhindern", sagte Gruber. Allein die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen würde an die 170.000 Euro kosten, das sei für die Tierhalter unzumutbar. Die Genehmigung wurde für die Jagdgebiete Gailberg-Pirknergraben, Schatzbichlalpe, Unholde, Hochstadel, Hochstadelspitz, Schartenalpe und Flaschberg erteilt und ist vorläufig bis zum 20. Oktober befristet.

Die Jagdausübungsberechtigten in den genannten Jagdgebieten haben bereits im Voraus ihre Mitwirkung an der Umsetzung des Bescheids zugesichert. Nur sie dürfen die Entnahme des Problemwolfs vornehmen. Ein möglicher Abschuss ist unverzüglich an den Wolfsbeauftragten des Landes zu melden.