Bleischrotverbot konkretisiert

Die Verwendung von Bleischroten bei der Jagd auf Wasserwild ist in Österreich ausnahmslos verboten. Dazu kommt das Verbot, Bleischrote im Bereich von Feuchtgebieten zu verwenden. Was als Feuchtgebiet gilt, wurde nun von Jagd Österreich und den zuständigen Behörden klargestellt.

 

Das Bleischrotverbot dient dem Schutz von Wasservögeln. Diese nehmen kleine Steinchen auf, um die pflanzliche Nahrung in ihrem Muskelmagen zu zermahlen. Gemeinsam mit Steinchen aufgenommene Bleischrote produzieren im Magen einen feinen Abrieb, der oftmals zu einer gesundheitlich bedenklichen Bleiaufnahme führt. Das stellt eine Gefahr für die Vögel selbst sowie für Menschen und Beutegreifer dar, die die Vögel konsumieren. Die Verwendung von bleihaltigem Schrot sowie das Mitführen von bleihaltigem Schrot ist in Feuchtgebieten und in einer Pufferzone 100 m rund um Feuchtgebiete deshalb verboten. Was ein Feuchtgebiet im Sinne der Verordnung ist, ist im Einklang mit dem Ziel der Beschränkung, nämlich dem Schutz von Wasservögeln, auszulegen. Klargestellt wurde seitens der Europäischen Kommission und des zuständigen Ministeriums in Österreich, dass die Funktion des Feuchtgebiets gemäß der Ramsar-Konvention als Lebensraum/Brutgebiet für Wasservögel maßgeblich für diese Beurteilung ist. Dieser Lebensraum soll durch die Verordnung geschützt werden. Wasserlacken nach einem Regenguss sind daher nicht von diesem Begriff umfasst! Temporäre Feuchtgebiete, das sind z. B. feuchte Sutten, zeitweise überschwemmte Feuchtwiesen, Salzlacken oder Moore, sind allerdings umfasst – unabhängig ob in der Trocken- oder Feuchtperiode. Vor der Jagd ist deshalb zu klären, ob diese in einem Feuchtgebiet stattfindet. Achten Sie darauf, dass Sie im Zuge der Jagdausübung Feuchtgebiete und Pufferzonen nicht mit bleihaltiger Schrotmunition betreten, da Sie dann laut Verordnung den nachvollziehbaren Beweis erbringen müssen, dass diese Munition nicht zum Einsatz im Feuchtgebiet gekommen ist bzw. wäre. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleimunition ist auch außerhalb von Feuchtgebieten verboten und damit strafbar.