Bleiverbot durch die Hintertür?

Die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten ist am 3. September beschlossen worden. Die Nationalstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, dies umzusetzen. Doch viele Fragen bleiben offen. 
Der Ausschuss für Chemikalienzulassung (REACH-Ausschuss) der Europäischen Kommission hat die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten mit einer Übergangszeit von zwei Jahren beschlossen. Der nun beschlossene Entwurf gehe komplett an der Praxis vorbei, beklagen die Jagdverbände europaweit. Die in der Verordnung festgelegte 100-Meter-Pufferzone bedeutet, dass nach einem Regenschauer die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd faktisch ausgeschlossen ist. Das kommt einem kompletten Bleiverbot für Schrotmunition durch die Hintertür gleich. Das Verbot hat auch Auswirkungen auf Schießstände: Liegen diese in einer Pufferzone, ist die Verwendung von Bleischrot verboten. Als rechtlich problematisch erweist sich eine Beweislastumkehr zulasten des Jägers beim Mitführen von bleihaltiger Schrotmunition: Hat er diese bei einer Kontrolle in der Nähe von Feuchtgebieten dabei, soll die Unschuldsvermutung ausgehebelt werden. Der Jäger muss künftig nachweisen, dass er die Munition nicht zur Anwendung gebracht hat. Die unklare Definition eines Feuchtgebietes macht es außerdem unmöglich, einen Verstoß wirksam zu sanktionieren, denn eine Sanktion darf nur verhängt werden, wenn klar ist, was erlaubt ist und was nicht, meint etwa der Deutsche Jagdschutzverband.

 

Sachargumente wurden einfach ignoriert

„Gesetzteslagen, die sich wie ein Wetterhahn im Wind drehen und wenden, können keine Lösung sein. Ich bin entsetzt, dass unsere stichhaltigen Argumente einfach vom Tisch gewischt werden und auch der dringende Handlungsaufruf aller Landesjägermeister ignoriert wurde“, kritisiert Jagd-Österreich-Präsident Ing. Roman Leitner das Abstimmungsverhalten. Auch österreichische Delegierte stimmten im Ausschuss für ein Verbot bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten. Seit 2012 besteht in Österreich ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel. Der jetzige Gesetzesentwurf geht weit über diese bestehende Regelung hinaus. „Die derzeitige nationale Regelung zum Schutze der Wasservögel hat sich aus unserer Sicht bewährt. Bezüglich des neuen Gesetzesentwurfes haben wir stets unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert. Bisher sind wir jedoch buchstäblich auf taube Ohren gestoßen. Wir fordern eine Überprüfung des Gesetzesentwurfes und das Ausräumen der Mängel im Interesse unserer 130.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich“, stellt Ing. Roman Leitner klar.