Neue Corona-Regeln für die Jagd

Die Jagdausübung in Österreich ist Systemrelevant und wird als berufliche Tätigkeit im Sinne der COVID-19-Maßnahmenverordnung angesehen. Daher gilt für die Jagdausübung die Pflicht zum Mitführen eines gültigen 3-G-Nachweises an Orten der beruflichen Tätigkeit im Freien (§ 9, Abs 1. COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 8.11.2021).

Von dieser Nachweispflicht ausgenommen, sind Tätigkeiten, bei denen maximal zwei Sozialkontakte, die nicht länger als 15 Minuten im Freien stattfinden, möglich sind. Der Einzelansitz ist also weiterhin auch ohne 3-G-Nachweis möglich. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht mehr als G-Nachweis gültig sind. Nur ein gültiger PCR-Test gilt als 3-G-Nachweis.

Ab 51 teilnehmenden Personen, muss darüber hinaus ein COVID-19-Beauftragter ernannt, und ein Präventionskonzept erstellt und umgesetzt werden.

Grundsätzliches: Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen. Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer …). Weisen Sie bei der Einladung daraufhin, dass Personen mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Schnupfen, Unwohlsein) gebeten werden von der Teilnahme abzusehen. Benützen Sie eine FFP-2-Maske in allen geschlossen Räumen, sofern die örtlichen Bestimmungen dies vorschreiben (öffentliche Gebäude, Beförderungsmittel, etc.) .Vermeiden Sie sozialkontakte bei der Versorgung des Wildes. Verzichten Sie vorsorglich auf eine Tagesstreckenlegung. Halten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen ein.

 

Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen: https://www.sozialministerium.at/public.html

 

Infos finden Sie auch auf den Seiten der Steirischen Landesjägerschaft und von Jagd Österreich

 

Stand: 09.11.2021