Geflügelpest: Bisher stärkstes Auftreten

Im Schatten der derzeit alles beherrschenden Coronavirus-Pandemie ereignet sich in Europa ein massiver Ausbruch von klassischer Geflügelpest, die auch allgemein als „Vogelgrippe“ bekannt ist. Neben Wildvögeln und Hausgeflügel sind für einige Virusstämme auch der Mensch und einige Säugetiere empfänglich. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich. Die Inkubationszeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Symptome dauert nur Stunden bis wenige Tage. Symptome, die bei Hausgeflügel auftreten, sind in ähnlicher Form auch bei Wildvögeln zu erwarten: Massenerkrankung mit hoher Sterblichkeit, schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, stumpfes und gesträubtes Federkleid, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen, Zwangsbewegungen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, Wassereinlagerungen am Kopf, Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blauroter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen sowie plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier. Als Präventionsmaßnahmen gelten die allgemeine Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde mit anschließender Untersuchung und die Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Hausgeflügel. Jägerinnen und Jäger haben im Zusammenhang mit der Geflügelpest eine wichtige Funktion in der Überwachung der Wildtiergesundheit und im öffentlichen Gesundheitswesen – allein schon weil sie flächendeckend in den Revieren unterwegs sind und so rasch Verdachtsfälle, wie verendete Wasser- und Greifvögel, melden können.

Dr. Armin Deutz