Grenzübertritt mit dem Schalldämpfer

Im Gegensatz zu Schusswaffen gibt es in Bezug auf den Schalldämpfer keine einheitliche europäische Rechtsgrundlage. Deshalb ist es schwierig, generell gültige Grundsätze zu formulieren, vieles ist sehr verworren. Die hier vorgenommene Auflistung erhebt daher auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hier in Österreich bleibt der Schalldämpfer nach dem Waffengesetz 1996 ein „verbotener Gegenstand“, jedoch ist die Verwendung von solchen Vorrichtungen für den aktiven Jäger gemäß § 17 Abs 3b WaffG 1996 erlaubt, solange dieser eine gültige Jagdkarte hat. Das bedeutet, wir benötigen in Österreich ein Bedürfnis, damit wir diesen „verbotenen Gegenstand“ erwerben, besitzen und führen dürfen. Das heißt im Klartext, dass der Erwerb bzw. das Führen dieses Gegenstandes national geregelt ist. Wenn ich zum Beispiel aber meinen rechtmäßig erworbenen Schalldämpfer als Jäger nach Deutschland zu einer Jagd mitnehmen möchte: Welches Bedürfnis benötige ich in Deutschland, um einen Schalldämpfer zu besitzen und zu führen? Die Voraussetzungen in Deutschland, um seine Waffe mit einem Schalldämpfer auszustatten, sind ein Sachkundenachweis, eine Zuverlässigkeit und ein Bedürfnis. Während Sachkunde und Zuverlässigkeit bei einem Waffenbesitzer regelmäßig gegeben sein dürften, werden an den Nachweis eines Bedürfnisses sehr hohe Ansprüche gestellt. Es reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, dass der Antragsteller beispielsweise nachweist, dass ein Schalldämpfer jagdlich nützlich ist. Vielmehr muss man der Behörde glaubhaft machen, dass dieser für die Jagdausübung notwendig ist und sie ohne ihn quasi unzumutbar wäre. Man merkt an dieser Stelle rasch, dass der deutsche Gesetzgeber sehr restriktiv dabei vorgeht. Schalldämpfer sind keine Feuerwaffen im Sinne der EU-Waffenrechtsrichtlinie und deshalb vom Regelungsbereich nicht erfasst. Ausgehend von diesen europarechtlichen Vorgaben, sieht unser Waffengesetz 1996 demnach auch keine Eintragung in den (österreichischen) Europäischen Feuerwaffenpass vor. Diese restriktive Rechtslage hat die Konsequenz, dass sich die Mitnahme eines Schalldämpfers ausschließlich nach den Bestimmungen des Mitgliedsstaates richtet. Möchte man daher seinen Schalldämpfer zur Jagd in einem anderen Land mitnehmen, muss man die Bestimmung dieses Landes strikt einhalten. Weiters sollte man die Bestimmung der (Durch-)Reiseländer einhalten. Vor diesem Hintergrund liegt, dass der Besitz von Schalldämpfern in vielen Ländern eingeschränkt bzw. verboten ist. Im Hinblick auf die fatalen Folgen bei einem Fehlverhalten ist deshalb die Einholung von guten Informationen unumgänglich.

red.