Bei der Herbstkonferenz der Landesjägermeister reichten die Themen von bundesweiten Projekten in der Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Sammlung flächendeckender Daten.
Positionspapier Nachtjagd
Die Landesjägermeisterkonferenz steht der Verwendung von Nachtsicht- und Wärmebildgeräten zur Zielhilfe – im Hinblick auf Weidgerechtigkeit und Auswirkung auf das Raumnutzungsverhalten des Schalenwildes –
weiterhin kritisch gegenüber und beschließt die Ausarbeitung eines Ethik-Positionspapiers. Die Verwendung von elektronischen Zielhilfen ist gesetzlich scharf reglementiert und der korrekte und vor allem weidgerechte Gebrauch soll gefördert werden.
Aufklärung
Jagd Österreich bringt sein erstes Buch heraus! In diesem wollen wir keine Mythen und Märchen erzählen – wir wollen sie aufklären! Nämlich so, dass es alle verstehen, auch wenn sie gar nichts mit der Jagd zu tun haben. Erhältlich wird das Buch ab Jänner 2025 sein.
Von andauernder, nicht zu unterschätzender Wichtigkeit ist unsere Zusammenarbeit mit Jagdverbänden und Interessenvertretern auf internationaler Ebene. Was sich im weltweiten Feld tut, das berichtet der Internationale Rat zur Erhaltung der Jagd und Wildtiere, kurz CIC.
Meldungen an die EU
Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie verpflichtet etwa alle Mitgliedsstaaten der EU, den Abgang gelisteter Wildtierarten zwischen 2019 und 2023 an die Europäische Kommission zu melden. Die Daten können hierbei nur auf Länderebene gesammelt und schließlich von der Verbindungsstelle der Bundesländer in Wien für den Bericht der Republik Österreich aufbereitet werden. Jagd Österreich übernimmt hierbei eine koordinierende Rolle zwischen den Landesjagdverbänden, den Länderreferenten und der Verbindungsstelle der Länder.
In mehreren Sitzungen wurde der Datenabgleich mit den Referaten forciert und so eine Brückenbauerfunktion eingenommen. So ist es für eine transparente Berichtslegung wichtig, dass die Jagd- und Naturschutzreferenten der Länder mit den Landesjagdverbänden Hand in Hand arbeiten, um statistische Unschärfen, wie etwa die Zusammenfassung von Wildarten, die in der Vergangenheit aufgetreten sind, zu korrigieren. Eine nach Unterarten differenzierte Berichterstattung ist bis Ende Dezember notwendig, um der EU-Kommission fristgerecht zu antworten.