Schutzstatus des Wolfes in Änderung begriffen

Nach jahrzehntelanger Vorarbeit ist es zum Schluss schnell gegangen. In der Nacht war noch um Mehrheiten gerungen worden. Deutschland galt bis zum Schluss als Wackelkandidat. Luxemburg war schließlich das Zünglein an der Waage. Die Mehrheit der EU-Staaten hat sich am 25. September für eine Absenkung des Schutzstatus der Wölfe ausgesprochen. Durch diese Entscheidung ist nun der Weg frei, um dem Komitee der Berner Konvention eine Herabsetzung des Schutzstatus im Dezember vorzuschlagen. Um diese Herabsetzung in der Berner Konvention zu erreichen, braucht es eine Zweidrittelmehrheit, das sind 34 Stimmen. Die EU repräsentiert 27 Stimmen in diesem Komitee. Daraus folgt, dass sich für einen Wechsel des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ weitere sieben Nicht-EU-Staaten für die Herabsetzung aussprechen müssen.

Ist diese Hürde genommen, geht der Ball zurück an den Europäischen Rat. Dieser muss dann die Änderung der Berner Konvention im EU-Recht nachvollziehen und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie an die Berner Konvention anpassen. Dafür ist Einstimmigkeit die Voraussetzung. „Diese Einstimmigkeit zu erreichen, ist zentraler Inhalt eines komplexen Beratungsverfahrens. Daher ist eine zeitliche Prognose der Umsetzung seriös nicht machbar“, so der Generalsekretär des Dachverbandes Jagd Österreich, Jörg Binder.