Steiermark: Jagdzeit für den Goldschakal verordnet

Am 17. Dezember 2020 wurde der Steiermärkischen Landesregierung der Verordnungsentwurf für die Festsetzung einer Jagdzeit für den Goldschakal von 1. Oktober bis 15. März zur Beschlussfassung vorgelegt. Als Grundlage diente ein umfangreiches wildbiologisches Gutachten, das die Steirische Landesjägerschaft mit Experten verfasste. Der eingeschlagene Weg, der auf nachweisbaren und wissenschaftlich ausgewerteten Daten basierte, erwies sich als richtig und so konnte auch die Politik in intensiven Vorgesprächen mit Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau nicht nur von der Notwendigkeit einer Jagdzeit für den Goldschakal, sondern auch von der zeitgemäßen und kompetenten Herangehensweise an dieses Vorhaben über ein Monitoring und verlässliche Daten überzeugt werden. Innerhalb der Begutachtungsfrist traf nur eine kritische Stellungnahme vom Steirischen Naturschutzbund ein, diese konnte aber inhaltlich durch die gute Vorbereitung aufgeklärt werden. Jagdzeit für den Gold­schakal in der Steiermark: 1. Oktober bis 15. März.