{"identifier":"b3713663-6926-425e-8b7d-dbaad68bbcc8","nodeType":"Inoovum.Site:Document.App.Article","properties":{"title":"Schau mir in die Augen","subTitle":"Die Landesjagdgesetze erlauben mehr oder weniger gleichlautend, dass Wild, das infolge einer Verletzung an gro\u00dfen Qualen leidet, seuchenverd\u00e4chtig oder augenscheinlich krank ist, auch w\u00e4hrend der Schonzeit und \u00fcber den Abschussplan hinaus erlegt werden darf. Ob der Hegeabschuss gerechtfertigt ist, muss hinterher ein Sachverst\u00e4ndiger kl\u00e4ren.","teaserText":"<p>Nach den meisten Jagdgesetzen besteht die Erlaubnis, krankes oder k\u00fcmmerndes Wild \u00fcber den Abschussplan hinaus und auch w\u00e4hrend der Schonzeit zu erlegen. Haseder und Stinglwagner definierten den Hegeabschuss in \"Knaurs Gro\u00dfem Jagdlexikon\" noch als \"Abschuss allen kranken, schwachen, verletzten und \u00fcberalten Wildes, das sich nicht vererben soll (Hege mit der B\u00fcchse)\". Diese relativ oberfl\u00e4chliche und schwer abgrenzbare Festlegung w\u00fcrde einerseits viele St\u00fccke betreffen und zielt andererseits auf den veralteten Begriff der \"schlechten Vererber\", dessen Umsetzung sogar zu einer Einengung der genetischen Breite bei einigen Wildarten gef\u00fchrt hat. Denken wir diesbez\u00fcglich nur an die Selektion nach gewissen Geweih- oder Kruckenmerkmalen. Auch der Begriff \"krankes Wild\" ist schwer zu fassen, denken wir nur an einen Parasitenbefall ohne klinische Symptome.<\/p>","uriPathSegment":"hegeabschuesse-und-grenzfaelle-1","dateTime":null,"image":"https:\/\/www.anblick.at\/media\/thumbnail\/22367638-8e1e-4bfd-a0d0-70c43fb10a65","images":[],"categories":[{"identifier":"845266f0-a238-41f2-ab4b-630d7009183c","title":"Jagd heute"}],"categories2":[{"identifier":"665e00b0-ccea-4099-9512-6faed838ad9a","title":"Jagdland Steiermark"},{"identifier":"991d435f-e27e-4b5e-bab2-564caae55cc7","title":"Wilde Wirte"}],"public":null},"childNodes":[{"identifier":"5d4110fa-5a4c-4d4d-83e7-57fcf1b3bd72","nodeType":"Neos.NodeTypes:Text","properties":{"text":"<p>Vor 25 Jahren wurde im ANBLICK ein Hegeabschuss von mir wie folgt beschrieben: \"Abschuss von St\u00fccken, die deutlich k\u00fcmmern, erhebliche Verletzungen oder Krankheitserscheinungen zeigen, sodass ein Verenden zu bef\u00fcrchten ist bzw. hochgradige Schmerzen vorliegen; weiters mutterloses Jungwild im ersten Lebensjahr bis zum Ende der gesetzlichen Schusszeiten.\" Damit erlaubt eine Graduierung (deutlich, erheblich, bef\u00fcrchtetes Verenden, hochgradige Schmerzen) sowie in der Folge eine taxative Aufz\u00e4hlung von Hegeabschussgr\u00fcnden eine n\u00e4here Einschr\u00e4nkung dieser meist auch aus Tierschutzgr\u00fcnden erforderlichen Absch\u00fcsse. Jedenfalls muss nat\u00fcrlich auch klar sein, dass ein Hegeabschussgrund vom Sch\u00fctzen bereits am lebenden St\u00fcck im Zuge des Ansprechens erkannt wurde und nicht erst nach dem Herantreten an das St\u00fcck oder gar erst beim Aufbrechen.<\/p>"}},{"identifier":"3aa2d601-0139-4fdc-8dbf-220c78e7ff74","nodeType":"Neos.NodeTypes:Image","properties":{"image":"https:\/\/assets.inoovum.io\/_Resources\/Persistent\/6edc1e4931ac5947749f02900e1df25f85eb543d\/35d0e429ea4d316379deaf34b16eb7a9b07cab01\/Header_01-2026_Klimawandel-1024x526.jpg","caption":"<p>Lorem ipsum dolor amet<\/p>"}},{"identifier":"548ad51e-77a5-4eca-a6dd-519127c27f38","nodeType":"Neos.NodeTypes:Headline","properties":{"title":"<h3><strong>Der Videobeweis<\/strong><\/h3>"}},{"identifier":"e2fd51c4-9369-4722-ac31-f784e9784b63","nodeType":"NeosRulez.Bootstrap:Content.YouTube","properties":{"url":"https:\/\/www.youtube-nocookie.com\/embed\/qC0Uc43V5dM"}},{"identifier":"3ad9e230-1d09-4032-a8c9-4b04f8455b81","nodeType":"Neos.NodeTypes:Text","properties":{"text":"<p>Mittlerweile gibt es nur mehr wenige jagdliche Situationen, bei denen es nicht m\u00f6glich w\u00e4re, Hegeabschussgr\u00fcnde vor dem Abschuss fototechnisch zu dokumentieren. Besonders bei Lahmheiten, zentralnervalen St\u00f6rungen (z. B. Im-Kreis-Gehen) oder Verlust der Scheu vor dem Menschen ist ein Videobeweis ein wertvoller Befund f\u00fcr Personen, die dann die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Hegeabschusses best\u00e4tigen sollen. Zweifel und oft sogar Unstimmigkeiten gibt es ohnedies fast nur bei (zu jungen) Troph\u00e4entr\u00e4gern. Wenn schon kein Video vor der Erlegung m\u00f6glich ist, sind oft auch Fotodokumentationen vom Erlegungsort sowie vor und nach dem Aufbrechen bzw. der Sektion hilfreich.&nbsp;<\/p>"}},{"identifier":"c13c491a-c50b-449d-9b13-ff7331aef8fb","nodeType":"Neos.NodeTypes:Headline","properties":{"title":"<h3><strong>Grenzf\u00e4lle<\/strong><\/h3>"}},{"identifier":"6674c4b3-8f8c-4735-bd2a-29ae348a30fa","nodeType":"Neos.NodeTypes:Text","properties":{"text":"<p>Neben eindeutigen Hegeabschussgr\u00fcnden gibt es eine Reihe von F\u00e4llen, die zu Diskussionen um die \"Abschussnotwendigkeit\" f\u00fchren. Beispiele daf\u00fcr sind Hirsche oder Gamsb\u00f6cke, die (meist im Brunftkampf) ein Licht\/Auge verloren haben oder die aus anderen Gr\u00fcnden einseitig erblindet sind. Sp\u00e4testens in der n\u00e4chsten Brunft sind diese St\u00fccke jedoch stark behindert und damit in Brunftk\u00e4mpfen einem h\u00f6heren Verletzungsrisiko ausgesetzt. Ein weiteres Beispiel sind Hirsche mit Zaunteilen im Geweih, die beim Geweihabwurf mit abgeworfen werden w\u00fcrden. Zwischenzeitig k\u00f6nnte der Hirsch aber mit diesen Dr\u00e4hten irgendwo h\u00e4ngen bleiben und verludern.<\/p>"}}]}