{"identifier":"af679ec2-659c-4318-8fc5-d390e3699078","nodeType":"Inoovum.Site:Document.App.Article","properties":{"title":"Zul\u00e4ssige Verwahrungsorte von Jagdwaffen","subTitle":"D\u00fcrfen Jagdwaffen auf der Jagdh\u00fctte bleiben oder bekommt man in solchen F\u00e4llen mit dem Waffengesetz ein Problem? Die gute Nachricht ist: Das Waffengesetz ist hier recht flexibel.","teaserText":null,"uriPathSegment":"zulaessige-verwahrungsorte-von-jagdwaffen","dateTime":{"date":"2026-08-26 02:00:00.000000","timezone_type":3,"timezone":"Europe\/Berlin"},"image":"https:\/\/assets.inoovum.io\/_Resources\/Persistent\/6edc1e4931ac5947749f02900e1df25f85eb543d\/7f6d0d3a4f5afe859a4886e4b195f127c71de717\/Bilder_1200x616_Bertuch_01-1024x526.jpg","images":[],"categories":[{"identifier":"845266f0-a238-41f2-ab4b-630d7009183c","title":"Jagd heute"}],"categories2":[{"identifier":"81523711-032b-43a5-ae83-b3948f41741f","title":"Rechtsauskunft"}],"public":null},"childNodes":[{"identifier":"88323824-758e-4d99-865d-6adaa41bdd4a","nodeType":"Neos.NodeTypes:Text","properties":{"text":""}},{"identifier":"12c43679-5329-4b8b-972e-ae621c442bbf","nodeType":"Neos.NodeTypes:Image","properties":{"image":"https:\/\/assets.inoovum.io\/_Resources\/Persistent\/6edc1e4931ac5947749f02900e1df25f85eb543d\/3b4d4a70777505d15fe2c04f07d7da7be9882b37\/Bilder_1200x616_Bertuch_02-1024x526.jpg","caption":"<p>Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat klargestellt, dass die Verwahrung von Waffen nicht auf den Hauptwohnsitz beschr\u00e4nkt ist.<\/p>"}},{"identifier":"1395206d-cd5c-4c6d-af7d-7b8814534f83","nodeType":"Neos.NodeTypes:Text","properties":{"text":"<p style=\"text-align:justify;\">Viele J\u00e4ger stellen sich die Frage, ob sie ihre Waffen zwingend an ihrem Hauptwohnsitz aufbewahren m\u00fcssen. Was passiert also, wenn ich meine Jagdwaffe lieber direkt im Jagdhaus oder in der Jagdh\u00fctte im Revier, in meiner Zweitwohnung oder an einem anderen sicheren Ort lagern m\u00f6chte? Die gute Nachricht vorweg: Das \u00f6sterreichische Waffenrecht ist hier flexibler, als viele annehmen. Entscheidend ist nicht prim\u00e4r, wo sich die Waffe befindet, sondern wie sie verwahrt ist.&nbsp;<\/p><p style=\"text-align:justify;\">Die oberste Pflicht f\u00fcr jeden Waffenbesitzer ist in \u00a7 15 des Waffengesetzes verankert: Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Das Ziel des Gesetzgebers ist dabei, sie vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu sch\u00fctzen. Dieser Grundsatz gilt universell, egal wo die Waffe gelagert wird. Die Bestimmung des \u00a7 3 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durchf\u00fchrungsverordnung sieht vor, dass eine Schusswaffe dann sicher verwahrt ist, wenn ihr Besitzer sie in zumut-barer Weise vor unberechtigtem \u2013 auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichtetem \u2013 Zugriff sch\u00fctzt. F\u00fcr die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind entsprechend dieser Verordnung insbesondere folgende Umst\u00e4nde ma\u00dfgeblich:&nbsp;<\/p><p style=\"text-align:justify;\">\u2013 Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnr\u00e4umen oder in Drittr\u00e4umen (z. B. Banksafe);<\/p><p style=\"text-align:justify;\">\u2013 Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gef\u00e4hrlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Beh\u00e4ltnisses oder der R\u00e4umlichkeit;<\/p><p style=\"text-align:justify;\">\u2013 Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;<\/p><p style=\"text-align:justify;\">\u2013 Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtm\u00e4\u00dfig Anwesender.<\/p><p style=\"text-align:justify;\">&nbsp;<\/p><p><strong>Zul\u00e4ssige Verwahrungsorte<\/strong><\/p><p style=\"text-align:justify;\">Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat klargestellt, dass die Verwahrung nicht auf den Hauptwohnsitz beschr\u00e4nkt ist. Folgende Orte sind bei Einhaltung der Sicherheitsstandards zul\u00e4ssig: Der Ort der \u201eRechtfertigung\u201c (z. B. das Jagdhaus) kommt dabei vorrangig infrage. Wenn der Besitz der Waffe mit der Aus\u00fcbung der Jagd gerechtfertigt wird (\u00a7 22 Abs. 1 Z 3 WaffG), ist es naheliegend und auch erlaubt, die Waffe dort zu verwahren, wo die Jagd ausge\u00fcbt wird \u2013 also beispielsweise in einem versperrten Waffenschrank im Jagdhaus oder der Jagdh\u00fctte. Der Verwaltungsgerichtshof hat best\u00e4tigt, dass die Verwahrung an einem Ort, der mit der Rechtfertigung f\u00fcr den Waffenbesitz in Zusammenhang steht, zul\u00e4ssig ist (VwGH Ra 2015\/03\/0011).<\/p><p style=\"text-align:justify;\">Andere Wohnr\u00e4ume (z. B. der Zweitwohnsitz) kommen als Aufbewahrungsort ebenfalls infrage. Die Verwahrung in einer Zweit- oder Ferienwohnung ist ausdr\u00fccklich erlaubt. Auch hier gilt: Die Waffe muss sicher vor dem Zugriff Dritter, einschlie\u00dflich Mitbewohnern oder G\u00e4sten, verwahrt werden (VwGH Ra 2015\/03\/0011).<\/p><p style=\"text-align:justify;\">Sichere Drittr\u00e4ume (z. B. ein Banksafe) sind ebenfalls ein tauglicher Verwahrungsort. Das Gesetz und die Rechtsprechung erlauben auch die Lagerung in sogenannten \u201eDrittr\u00e4umen\u201c. Ein klassisches Beispiel hierf\u00fcr ist ein gemieteter Banksafe (VwGH Ra 2015\/03\/0011).<\/p><p style=\"text-align:justify;\">Die Flexibilit\u00e4t beim Ort der Verwahrung wird durch strenge Anforderungen an die Art der Verwahrung ausgeglichen. Der Verwaltungsgerichtshof legt hier einen hohen Ma\u00dfstab an den Schutz vor Mitbewohnern: Leben andere Personen im Haushalt (Partner, Kinder, Mitbewohner), reicht es nicht, die Waffe in einem versperrten Raum aufzubewahren. Die Waffe selbst muss in einem versperrten Beh\u00e4ltnis (Waffenschrank) gelagert werden, zu dem nur der Berechtigte Zugang hat. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass bereits die M\u00f6glichkeit des Zugriffs durch eine im Haushalt lebende Person eine unsichere Verwahrung darstellt. In einem Fall wurde der Entzug der Waffenbesitzkarte best\u00e4tigt, weil der Besitzer seine Waffen f\u00fcr Mitbewohner zug\u00e4nglich in der Wohnung abgestellt hatte (VwGH Ra 2020\/03\/0035).<\/p><p style=\"text-align:justify;\">Es gen\u00fcgt nicht, einen Waffenschrank zu haben. Auch der Schl\u00fcssel muss sicher verwahrt werden. In einem vom VwGH entschiedenen Fall wurde die Verwahrung als unsicher eingestuft, weil der Schl\u00fcssel zum Waffenschrank in einem unversperrten Nachtk\u00e4stchen lag und somit f\u00fcr die im selben Haushalt lebende Partnerin zug\u00e4nglich war (VwGH Ra 2023\/03\/0137).<\/p><p style=\"text-align:justify;\">&nbsp;<\/p><p><strong>Zur beh\u00f6rdlichen Kontrolle<\/strong><\/p><p style=\"text-align:justify;\">Was passiert nun, wenn die Beh\u00f6rde zur \u00dcberpr\u00fcfung am Hauptwohnsitz erscheint und die Waffe nicht vor Ort ist? Zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verwahrung geh\u00f6rt laut Verwaltungsgerichtshof auch das exakte Wissen \u00fcber den aktuellen Aufbewahrungsort der Waffe. Man muss den Kontrollorganen sofort und pr\u00e4zise sagen k\u00f6nnen, wo sich jede einzelne Waffe befindet. Ist das nicht m\u00f6glich, wird das bereits als Versto\u00df gegen die Verwahrungspflichten gewertet und kann zum Verlust der Verl\u00e4sslichkeit f\u00fchren (VwGH Ra 2018\/03\/0011).&nbsp;<\/p><p style=\"text-align:justify;\">Zudem ist man verpflichtet, den Nachweis der sicheren Verwahrung zu erm\u00f6glichen. Das bedeutet, man muss den Beh\u00f6rdenorganen gegebenenfalls den Zutritt zum tats\u00e4chlichen Verwahrungsort (z. B. dem Jagdhaus\/der Jagdh\u00fctte) gew\u00e4hren. Eine Weigerung wird gesetzlich als unwiderlegbare Vermutung der Unverl\u00e4sslichkeit gewertet und f\u00fchrt zum Entzug der waffenrechtlichen Dokumente (VwGH Ra 2015\/03\/0011).<\/p><p style=\"text-align:justify;\">Fazit f\u00fcr die Praxis: Die Verwahrung der Jagdwaffen au\u00dferhalb des Hauptwohnsitzes ist zul\u00e4ssig, wenn man sich an die Regeln der Verwahrung h\u00e4lt. Sicherheit hat hierbei Vorrang: Die Verwahrung hat in einem geeigneten versperrten Beh\u00e4ltnis, zu dem Unberechtigte \u2013 auch Familienmitglieder \u2013 keinen Zugang haben, zu erfolgen. Unabh\u00e4ngig davon muss man jederzeit genau wissen, wo sich jede Waffe befindet.<\/p><p style=\"text-align:right;\"><em>Stephan Bertuch<\/em><\/p>"}}]}