Im Revier
Sauenschäden von A bis Z
Hohe Wildschäden entstehen meist in unmittelbarer Nachbarschaft von größeren Waldgebieten. Wer die Möglichkeit hat und Wald und Feldflur bejagen kann, sollte seine Schwarzwildjagd darauf abstimmen und zur Hauptschadenszeit im Waldbereich Ruhe halten. Auf den Schadensflächen hingegen ist eine konsequente, regelmäßige jagdliche Präsenz Pflicht.

Ablenkfütterungen
Wo es der Gesetzgeber zulässt, eignen sich Ablenkfütterungen im Einstand, um die Sauen lange vor Ort zu binden. Besser, als auf Futterautomaten zu setzen, ist die etwas aufwendigere Anlage von Wühl-äckern und Wühlstreifen, wo die Sauen mit wenig Futtergaben, die vergraben werden, auf natürliche Weise beschäftigt werden. Allerdings müssen Wühläcker so weit entfernt vom Waldrand liegen, dass sie tatsächlich der Wildlenkung dienen, und die angebauten Früchte müssen mindestens eine genauso hohe Attraktivität aufweisen wie draußen.
Bejagungsschneisen
Bei waldnahen Maisschlägen über fünf Hektar Größe sollte der Landwirt dem Jäger über die Anlage von Bejagungsschneisen im Maisfeld die Möglichkeit bieten, auch wirksam gegen die nächtlichen Besucher vorgehen zu können. Sie müssen quer zur Maisreihe verlaufen, damit die Sauen, die im Mais wechseln, über die Schneise gelenkt werden. Zum anderen muss der Jäger aufgrund der dort angebauten Frucht die Möglichkeit haben, das Wild ansprechen und erlegen zu können. Das geht nur auf Getreidestoppel, Brache oder Kleegras.
Chancen wahren
Wer Wildschäden in der Feldflur durch Schwarzwild gering halten will, kommt um eine ständige Präsenz in der Hauptschadenszeit vor Ort nicht umhin. Rechtzeitig sollte der Jagdpächter sich also um eine helfende Kerntruppe bemühen, die sich abwechselnd um die gefährdeten Felder kümmert. Streng reglementierte Freigaben sind hierbei wenig zielführend und heben sicherlich nicht die kräfte- und nervenzehrende Motivation. Einzig den Muttertierschutz betreffende Vorgaben sollten gelten.

Drückjagden
Während der langen vegetationslosen Zeit nach der Maisernte sollte der Waldjäger in sein Bejagungskonzept unbedingt die Drückjagd miteinbeziehen, um den Schwarzwildbestand effektiv zu senken und die gesamte Wildschadenssituation im kommenden Jahr deutlich zu entlasten. Ihre Zielgruppe sind Frischlinge und Überläufer, die allein durch ihre zahlenmäßige Häufigkeit in der Population den Hauptanteil an der Reproduktion tragen.
Ersatzpflicht
Laut Jagdgesetz haften die Jagdausübungsberechtigten für Schäden, die von jagdbaren Arten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft verursacht werden. Das betrifft sowohl Schäden am Aufwuchs durch Äsen, Fegen oder Tritt als auch direkte Schäden am Boden durch das Brechen, die Wühlaktivitäten.
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