Jagd und Verkehrssicherheit – einheitliche Vorgangsweise

26.08.2025

Ab sofort gibt es rechtsverbindlich gültige Verkehrszeichen, die auf Gefahren durch die Jagdausübung hinweisen. Die Aufstellung erfolgt in koordinierter Zusammenarbeit mit den örtlichen Straßenmeistereien.

Besonders im Nahbereich von Straßen stellen Treibjagden etc. und in Verbindung damit potenzielle Wildunfälle ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar – sowohl für Jägerinnen und Jäger als auch für den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund wurde vom Fachausschuss Niederwildlebensraum unter der Leitung von Alfred Fürst ein strukturiertes Maßnahmenpaket entwickelt, das präventiv ansetzt und die Verkehrssicherheit durch das Aufstellen von Gefahrenzeichen wesentlich erhöht. 

Bezirksjagdämter, für die Bedarf besteht, verfügen über ein Kontingent der Zusatztafeln "Jagd", die die bereits bei den Straßenmeistereien vorhandenen Gefahrenzeichen "ANDERE GEFAHREN" ergänzen.

Der Jagdverantwortliche meldet die geplante Jagd spätestens drei Werktage im Voraus mittels eines standardisierten Formulars (www.jagd-stmk.at) bei der zuständigen Straßenmeisterei an. Diese stellt daraufhin die Gefahrenzeichen "ANDERE GEFAHREN" mit der Zusatztafel "Jagd" sowie das benötigte Aufstellungszubehör rechtzeitig vor der Jagd an einem geeigneten Ort bereit bzw. lagert sie dort zwischen.

Die Organisation der Aufstellung der Verkehrszeichen unmittelbar vor Beginn der Jagd sowie deren Demontage im Anschluss liegen in der Verantwortung des Jagdleiters. Für den Rücktransport der Verkehrszeichen in die Straßenmeisterei ist anschließend diese selbst zuständig.

Die Ansprechpersonen der Straßenmeistereien der Fachabteilung Straßenerhaltungsdienst des Landes Steiermark finden Sie unter folgendem Link: https://www.verkehr.steiermark.at/cms/ziel/11162198/DE/