Mit deutlicher Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nun mit der Absenkung des Schutzstatus von Wölfen den Weg für ein nachhaltiges Wolfsmanagement in Europa geebnet.
Nach jahrelangen Bemühungen ging es am Ende im Eilverfahren – und zwar wortwörtlich. Nur Wochen nach in Kraft treten des geänderten Schutzstatus in der Berner Konvention beschließen die EU-Parlamentarier am 8. Mai den Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" abzusenken. Auf die Abstimmung im Europaparlament muss nun die Änderung der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie erfolgen. Der Wolf muss von Anhang IV (streng geschützt) in den Anhang V (geschützt) überführt werden. Diese Herabstuftung hat zur Folge, dass Wölfe in den jeweiligen Mitgliedsstaaten durch entsprechende Verwaltungsmaßnahmen einfacher entnommen werden können. Die FFH-Richtlinie ermöglicht den Mitgliedsstaaten für Tierarten, welche im Anhang V gelistet sind, einen Handlungsrahmen zum Eingriff in die jeweilige Wildtierpopulation unter Berücksichtigung des günstigen Erhaltungszustandes.
Da Wölfe kaum natürliche Feinde in den Kulturlandschaften Europas kennen und Wölfe als Nahrungsopportunisten sehr anpassungsfähig an ihren Lebensraum sind, ist die Wolfspopulation in Europa in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Dieser Fakt wurde auch von in der internationalen Naturschutzorganisation IUCN bestätigt, als sie die Wolfspopulation im Jahr 2022 auf bereits 19.000 Individuen errechnete und damit den Wolf von der Liste der gefährdeten Arten in Europa strich.