Bei einer Presskonferenz am 14. April präsentierten Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer und Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer ein umfassendes Reformpaket für die Steiermark. Wolf, Luchs, Braunbär, Fischotter, Wildkatze und Aaskrähe werden damit vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht überführt, was auch Novellen dieser beiden Gesetze bedingt.
"Wir holen die Verantwortung dort hin, wo die Auswirkungen auch spürbar sind. Die Schutz-interessen der Betroffenen sollen im Mittelpunkt stehen", stellte Schmiedtbauer in ihrem Statement klar und Amesbauer ergänzte: "Mit dieser Reform schaffen wir klare Strukturen und bündeln Kompetenzen sowie einen Ausgleich zwischen Artenschutz und den Interessen der ländlichen Bevölkerung."
Bei den Aaskrähen ist eine Entnahme von 7.700 Tieren vorgesehen, bei Biber geht man steiermarkweit von mehr als Tausend Individuen aus, wodurch sich ein jährliches Kontingent zur Entnahme von in Summe 84 Stück errechnet. Nach einem Jahr soll es eine Evaluierung mit der Möglichkeit einer Anpassung nach oben oder unten geben.
Beim Jagdgesetz soll die Nachtzieltechnik auch für Haarraubwild auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt werden. Rotwildfreie Zonen gelten auch für Damwild. Meldefristen werden vereinheitlicht und es werden praxistaugliche Kriterien für die Erfüllung von Abschussplänen herangezogen.
Die Verordnungen für Fischotter und Wolf sind erst nach dem In-Kraft-Treten der Novelle des Jagdgesetzes geplant. Dann soll aber zügig gearbeitet werden, damit für die Saison 2027 alles bereitsteht.
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