Waffengesetz: Zweiter Teil der Novelle tritt in Kraft!

21.04.2026

Die Verschärfungen des Waffengesetzes werden zu unterschiedlichen Terminen schlagend. Der erste Teil der Novelle trat bereits mit 1. November 2025 in Kraft. Eine verlängerte Abkühlphase sowie der verbesserte Informationsaustausch zwischen Behörden waren hierbei die wesentlichen Punkte. Der zweite Novellenteil tritt am 28. April 2026 in Kraft . Hierbei geht es um die Verschärfung der psychologischen Eignungstestung durch ein verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne vorgelagerte Testverfahren in enger Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten sowie Fachverbänden als auch die Anhebung des Mindestalters für den Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen (Revolver, Pistolen) auf 25 Jahre sowie für Langwaffen auf 21 Jahre (Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und aus beruflichen Gründen). Besonders wichtig für die Jagd: Für den Besitz von Langwaffen ist ein waffenrechtliches Dokument notwendig. Eine gültige Jagdkarte gilt als solches oder alternativ eine Waffenbesitzkarte. Erweitert werden auch die polizeilichen Kontrollbefugnisse im unmittelbaren Umkreis von Schulen und Kindergärten.