Verlängerung der Anerkennung als Umweltorganisation. Im Jahr 2019 erfolgte die offizielle Anerkennung der Landesorganisation des Steirischen Jagdschutzvereins als Umweltorganisation gemäß § 19 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000). Anerkannte Umweltorganisationen sind alle drei Jahre ab Anerkennung auf Erfüllung der Anerkennungskriterien zu überprüfen. Bereits zum zweiten Mal konnte sich der StJSV nun dieser Überprüfung nach dem UVP-G 2000 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft stellen. Mit Bescheid vom November 2025 wurde festgestellt, dass der StJSV alle geforderten Kriterien, zu denen u.a. der Nachweis, dass der Umweltschutz der vorrangige Zweck der Umweltorganisation ist sowie die Gemeinnützigkeit zählen, weiterhin erfüllt und damit die Anerkennung als Umweltorganisation für die nächsten drei Jahre bestätigt.
In den Statuten des Steirischen Jagdschutzvereins stehen der Erhalt, die Verbesserung sowie die Rückgewinnung der Lebensräume wildlebender Tiere in der Steiermark, der Schutz des Weidwerks in Form der nachhaltigen Jagd sowie die Förderung des Natur- und Umweltschutzes festgeschrieben. Als mitgliederstarke, jagdliche Organisation in Verbindung mit der Stellung als anerkannte Umweltorganisation ist es dem StJSV möglich, über die Bundeslandgrenze der Steiermark hinaus Parteirechte in Umweltverträglichkeitsprüfungen auszuüben.
Termine. Hauptausschusssitzung und Jahreshauptversammlung: 9. Mai. Hauptausschusssitzung 10 bis 12 Uhr. Jahreshauptversammlung 14 bis 17 Uhr. Naturparkarena Pöllauberg.
Vorstandssitzung: 27. Jänner, 16 bis 18 Uhr. Ort: Imerys Talc Austria GmbH. (Änderungen vorbehalten).
Infos. Details zu unseren Veranstaltungen und weitere Informationen über den Steirischen Jagdschutzverein, Berichte, Projekte, Aktivitäten sowie Produkte der Landesorganisation finden Sie unter www.jagdschutzverein.at
Mag. Andrea Schrittwieser
Anblick plus
Newsletter
Warenkorb