Bejagung von Krähen in der Steiermark wieder möglich

Für die nächsten drei Jahre ist in der Steiermark eine Bejagung von Nebel- und Rabenkrähen zur Verhinderung von Schäden im Bereich der Landwirtschaft erneut möglich. In den Jahren 2023, 2024 und 2025 dürfen jeweils 7.700 Nebel- und Rabenkrähen von den Jagdausübungsberechtigten oder von ihnen beauftragten Inhabern einer gültigen Jagdkarte erlegt werden. Der Nachweis über den Erfüllungsstand wird über ein Meldesystem im Wildinformationssystem WIS erbracht. Krähen dürfen nicht gefangen, sondern ausschließlich mit einer der Jagd entsprechenden Schusswaffe erlegt werden. Die „Krähenverordnung“ ist mit 22. August 2023 in Kraft getreten und bis 1. Juli 2026 gültig.

 

Hier finden Sie die Verordnung vom Land Steiermark.