Covid-19-Maßnahmen in der Jagdpraxis

Die Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat auch Auswirkungen auf die Jagdpraxis. Folgende Punkte sind im jagdlichen Alltag zu beachten (Stand 15. April 2020).

 

Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen: Bei der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Wildübernahmestellen, Straßenschranken etc.) ist sicherzustellen, dass Handschuhe getragen werden. Dadurch kann eine Übertragung weitgehend ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, Desinfektionsmittel sowohl im Auto als auch im Rucksack mitzuführen, um auch für Situationen, in welchen keine Handschuhe zur Verfügung stehen und keine Möglichkeit zum Waschen der Hände gegeben ist, gerüstet zu sein. Personen, die in Fahrgemeinschaften einen Pkw nutzen und nicht im selben Haushalt leben, müssen auch im Fahrzeug verpflichtend einen Nasen-Mund-Schutz tragen.

 

Gesellschaftsjagden: Gesellschaftsjagden sind aktuell nicht erlaubt, im Falle von „gemeinsamen Ansitzen“ wird empfohlen, dass alle Jäger einzeln anfahren und die Verständigung per Telefon erfolgt. Sowohl das gemeinsame Aufbrechen als auch der gemütliche Ausklang in der Jagdhütte sind derzeit nicht möglich. Auf Körperkontakt durch Händeschütteln und Ähnliches ist auch nach erfolgreicher Jagd zu verzichten.

 

Nach dem Schuss: Jagdliche Handlungen, insbesondere nach dem Schuss wie Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung und Trichinenprobe, sollten allein oder mit Angehörigen erfolgen, mit denen man zusammen in einem Haushalt lebt. Bei Kontakt zu externen Personen ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von zumindest (!) einem Meter einzuhalten. Diese Faktoren sollten bereits vor der Ausübung der Jagd vorausschauend und verantwortungsvoll bedacht werden, auch aus Rücksicht auf Familienangehörige, die mit den Jägerinnen und Jägern in einem Haushalt leben.

 

Gemeinsame Nutzung von Gegenständen: Werden Schlüssel zu Reviereinrichtungen, Werkzeug und Ähnliches von mehreren Jägern wechselweise genutzt, ist nach der jeweiligen Verwendung für die Desinfektion der Gegenstände zu sorgen. Hier empfiehlt sich wieder das Tragen von Handschuhen.

 

Reviereinrichtungen: Den Hochsitz beim Ansitz nicht geschlossen halten und möglichst großzügig lüften. Auch im Hochsitz beim Husten oder Niesen ein Taschentuch oder die Armbeuge verwenden. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen bitte aus Rücksicht die Ausübung der Jagd einstellen, medizinische Beratung in Anspruch nehmen und somit die Ansteckungsgefahr für andere weitgehend minimieren.

 

Wildbret: Eine Übertragung des Covid-19-Erregers durch Lebensmittel auf den Menschen wird von Experten nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Alle Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten sind weiterhin strikt einzuhalten. Durch Erhitzen von Lebensmitteln kann ein etwaiges Risiko jedenfalls zusätzlich verringert werden. Wir bitten alle Jägerinnen und Jäger, diese Empfehlungen und Maßnahmen zum Wohlergehen und Schutz aller einzuhalten. Eine verantwortungsvoll agierende Jagd, die auf besondere Situationen reagiert und ihren Beitrag leistet, ist ein wichtiger Garant für eine enkelfitte Zukunft. Bleiben Sie gesund, Natur verpflichtet und Weidmannsheil!

Die Steirische Landesjägerschaft