Förderung von Schutzmaßnahmen gegen Biberschäden

Durch die landschaftsverändernde Lebensweise des Bibers (Nagen, Graben, Stauen) können Flächen im Nahbereich von Gewässern derart verändert werden, dass die Bewirtschaftung erschwert oder gar nicht mehr möglich ist. Zudem können Schäden in land- und forstwirtschaftlich genutzten Kulturen oder Teichanlagen auftreten. Durch die Förderung von Präventionsmaßnahmen (Einzelbaumschutz, Zäune, punktueller Grabschutz, Dammdrainagen sowie sonstige maßgeschneiderte Maßnahmen) soll die Akzeptanz für den Biber erhöht und ein Miteinander von Biber und Mensch ermöglicht werden.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und alle Betroffenen, deren Flächen durch die Aktivitäten des Bibers beeinträchtigt sind oder bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit ein Schaden vorhergesagt werden kann. Welche Maßnahmen im gegenständlichen Fall die zielführendste ist, wird gemeinsam mit der Biber-Beratung festgelegt. Nur diese Maßnahme kann gefördert werden.

Förderbar sind Schutzmaßnahmen aller Art, bei denen ein Schaden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen sowie an Teichanlagen verhindert werden kann. Präventionsmaßnahmen sind unter anderem mobile Elektrozäune oder Fixzäune, Baumschutzmaßnahmen (Baumschutzgitter, Verbissschutzmittel), Dammdrainagen, ein punktueller Grabschutz oder sonstige maßgeschneiderte Maßnahmen. Das Formular „Ansuchen um Förderung einer Präventionsmaßnahme zum Schutz vor Biberschäden“ steht auf der Homepage des Landes Steiermark zum Download bereit.

Bibermonitoring: Die letzte Erhebung hat in den Wintern 2017/18 und 2018/19 stattgefunden. In dem Zeitraum konnten rund 170 Reviere abgegrenzt werden und der Bestand wurde auf 600 Tiere geschätzt. Seitdem wurde keine systematische Erhebung mehr durchgeführt und damit gibt es auch keine neue Schätzung.

Was die Verbreitung des Bibers in der Steiermark angeht, so konnten einige neue Nachweise an der oberen Mur, im Enns- und Salzatal erbracht werden. Auch an der Kainach hat er sich weiter ausgebreitet. In Österreich wird der Biberbestand anhand der Meldungen der einzelnen Bundesländer auf etwa 8.800 bis 9.000 Individuen geschätzt (Stand Winter 2020/21).