Meldepflicht jetzt auch für alle Flinten!

Durch die Novelle des Waffengesetzes vom Vorjahr kommen nun erneut Änderungen auf den Jäger zu. Ab 14. Dezember gibt es die Kategorie D nicht mehr. Alle Schusswaffen, also auch alle Flinten, fallen ab diesem Zeitpunkt in die Kategorie C. Das bedeutet unter anderem, dass alle Flinten, die im Zentralen Waffenregister noch nicht erfasst sind, binnen zwei Jahren ab Inkrafttreten dieser Regelung zu registrieren sind. Wenn Sie eine nicht registrierte Flinte in Ihrem Waffenschrank stehen haben, suchen Sie bitte umgehend Ihren Büchsenmacher auf und holen die Registrierung nach.