Pufferstreifen als echte Chance fürs Niederwildrevier

Das Wohl und Wehe des Niederwildes hängt von der Landwirtschaft ab, diese wiederum von der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik GAP. Nun beginnt eine neue Förderperiode, in der verpflichtend Mindestabstände zwischen Feldern und Gewässerflächen einzuhalten sind. Diese Pufferstreifen haben einen hohen ökologischen Wert. 

 

Der Begriff „Cross Compliance“ wird in der GAP 23+ durch den Begriff „Konditionalität“ ersetzt. Darin enthalten sind die GAB (Grundanforderungen an die Betriebsführung) und der GLÖZ (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand). Diese Konditionalität müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe erfüllen, welche die Förderung in Form der Basisprämie in Anspruch nehmen wollen. Die GLÖZ-Mindeststandards sind in zehn Gruppen gegliedert, alle davon sind einzuhalten. Diese umfassen etwa den Dauergraslanderhalt, den Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, die Fruchtfolge auf Ackerflächen usw. GLÖZ 4 bezieht sich auf Pufferstreifen entlang von Wasserläufen und stehenden Gewässern.

 

Anlage von Pufferstreifen ist verpflichtend!

Die Nitrataktionsprogramm-Verordnung 2023 ist ein Bundesgesetz, das jede Landwirtin bzw. jeder Landwirt in Österreich einhalten muss. Ziel dieser Verordnung ist, Gewässerverunreinigungen, beispielsweise durch Nitrat, zu verringern und vorzubeugen. Ein wichtiger Eckpunkt dieser Verordnung ist, dass kein direkter Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden ins Oberflächengewässer erfolgen darf. Daher muss ein mindestens drei Meter breiter ganzjähriger Bewuchs mit lebenden Pflanzen gewährleistet sein. Dieser dauerhaft begrünte Streifen hat die Aufgabe, Abschwemmungen in oberirdische Gewässer hintanzuhalten.

Wenn Fließgewässer eine Wassergüte 3 und schlechter aufweisen (dargestellt in: www.agraratlas.inspire.gv.at), dann ist der Pufferstreifen auf fünf Meter auszuweiten. Bei stehenden Gewässern muss ein mindestens zehn Meter breiter dauerhaft bewachsener Pufferstreifen angelegt sein. Auf diesem Streifen dürfen keine Bodenbearbeitung (außer Neuanlage), kein Umbruch von Dauergrünland und keine Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Der bodenbedeckende Bewuchs darf nur einmal in fünf Jahren zur Erneuerung umgebrochen werden. Gemessen wird dieser Pufferstreifen von der natürlichen Böschungsoberkante. Ist keine eindeutige Böschungsoberkante erkennbar, so sind zusätzlich von der Anschlaglinie des Wasserspiegels bei Mittelwasser drei Meter Abstand einzuhalten. Diese Maßnahmen haben vor allem in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen ein hohes ökologisches Potenzial und sind dazu geeignet, den weiteren Verlust an Biodiversität in der Kulturlandschaft abzuschwächen.

Die richtige und zielführende Anlage dieser Uferbegleitstreifen ist für die Landwirtschaft als auch für die Jagd von hohem Interesse. Durch das Brachliegenlassen kann es vor allem in den Randbereichen zu Gewässern verstärkt zum Auftreten von Neophyten wie Springkraut, Staudenknöterich oder Goldrute kommen. Diese Pflanzen sind in der Landwirtschaft nicht gern gesehene „Unkräuter“, die letztendlich durch ihr invasives Verhalten wieder sehr schwer zu bekämpfen sind. Für die Jagd und den Naturschutz stellen diese „Uferbegleitstreifen“ bei Verwendung von Saatgut mit einem höheren Anteil an mehrjährigen Pflanzen und entsprechender Pflege durchaus eine wesentliche Verbesserung der Lebensräume dar.

 

Jetzt handeln!

Für uns Jäger besteht somit in den kommenden Wochen die Gelegenheit, mit Landwirten ins Gespräch zu kommen und eine derartige Begrünung vorzuschlagen. Jäger, die über landwirtschaftliches Gerät verfügen, könnten zusätzlich zum Saatgut auch ihre Mithilfe bei der Anlage und Pflege anbieten.

Bei der Auswahl des Saatgutes sollte man darauf achten, dass nicht einjährige Pflanzen die Saatgutmischung dominieren, sondern auch mehrjährige Pflanzen darin vertreten sind. Je nach jagdlicher Zielsetzung spielt natürlich auch die Wuchshöhe eine wesentliche Rolle. Diverses Saatgut ist im einschlägigen Fachhandel erhältlich.

Da die Anlage dieser Pufferstreifen zwischen Mitte April und Mitte Mai erfolgen wird, sollten wir die kommenden Wochen nützen, möglichst viele im Revier passende Flächen für unser Niederwild zu lukrieren.

Zudem bieten Blühstreifen zahlreichen Insekten, Vögeln, Kleintieren und auch dem Niederwild Lebensraum und Rückzugsgebiet. Durch den Anbau von solchen blühenden Insektenweidenmischungen entstehen wertvolle Lebensräume für zahlreiche Insekten, die ohne solche Blühflächen nur noch geringe Überlebenschancen in der heutigen intensiv genutzten Kulturlandschaft hätten. Insbesondere mehrjährige Blühstreifen bieten zahlreichen Wildtieren wie Fasan, Rebhuhn, Feldhasen und Rehen wertvolle Deckung. Bodenbrüter wählen diese Blühstreifen als Nistplatz, sofern diese ungestört sind und einen strukturreichen Pflanzenbestand aufweisen, und Rehe setzen darin.