Tierseuchen-Radar: Afrikanische Schweinepest und Vogelgrippe

Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern vor. Infektionen mit Vogelgrippe sind durch den alljährlichen Vogelzug dagegen bereits nach Österreich hereingeschwappt.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende Tierseuche der Wild- und Hausschweine, bei denen sie tödlich verläuft. Hunde und andere Haus- bzw. Wildtiere können nicht daran erkranken, auch nicht der Mensch. (Jagd-)Reisende, die aus Gebieten mit ASP kommen, können die Krankheit aber übertragen! Das Virus kann in Blut, Fleisch, Knochen und Lebensmitteln monatelang ansteckend bleiben und über verunreinigte Schuhe, Kleidung, Werkzeuge und Behältnisse übertragen werden.

Österreich ist bisher von der ASP verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern vor. Im Jänner 2022 traten erste Fälle von ASP bei Wildschweinen im Norden Italiens auf. Im Mai 2022 wurden Fälle bei Wildschweinen auch in Rom gemeldet. In Rom gibt es aktuell massive Proteste von Tierschützern gegen eine Bejagung von Wildschweinen. Das Hauptrisiko für Österreich bleibt weiterhin ein Eintrag aus östlichen Nachbarländern.

Laut dem sogenannten „Tierseuchen-Radar“ der AGES wurden im November 2022 in Europa 38 ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen und 781 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen stark gestiegen. Die Situation in den Nachbarländern bleibt für Österreich besorgniserregend, da Ungarn, die Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien im November Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen gemeldet haben. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze und der zuletzt beobachteten großen Ausbreitungssprünge in Italien und Deutschland wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.

Die Entfernung zu den zur österreichischen Grenze nächstgelegenen Ausbrüchen betrug mit Stand vom 19. Dezember 2022 in Richtung Ungarn 86 km bzw. 147 km in Richtung Slowakei. AGES-Berechnungen nach drei verschiedenen Szenarien und einer derzeitigen „natürlichen“ Ausbreitungstendenz der ASP ohne menschliches Verschleppen zwischen 0,5 und 1,1 km pro Woche sagen voraus, dass mit einem Auftreten der ASP in Österreich frühesten im November 2024 zu rechnen wäre, vorausgesetzt, es gibt kein „menschliches“ Verschleppen. Das Mitnehmen von Fleisch, Wurst, Speck usw. aus Nicht-EU-Ländern oder Seuchengebieten innerhalb der EU in Länder der Europäischen Union ist verboten. Bringen Sie grundsätzlich keine Lebensmittel aus Schweine- und Wildschweinfleisch aus dem (Jagd-)Urlaub mit! Das Verfüttern von Lebensmittelresten an Haus- und Wildschweine ist streng verboten! Entsorgen Sie Fleisch- und Wurstreste sicher! Vermeiden Sie in Ländern mit ASP-Ausbrüchen nach Möglichkeit jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen! Fallwild (Schwarzwild) ist der zuständigen BH zu melden.

 

Hohe Virenlast bei Vogelgrippe

Die Geflügelpest-Saison 2021/2022 kam über den Sommer nie wirklich zum Erliegen. Zwischen 11. Juni 2022 und 9. September 2022 wurden 788 Ausbrüche in 16 europäischen Ländern gemeldet. In einigen Seevogelkolonien an der Nord- und Ostsee kam es zu schweren Ausbrüchen mit hoher Mortalität. Im Sommer 2022 wurde das Fünffache an Ausbrüchen in Hausgeflügelbetrieben gemeldet als im Sommer 2021. Es kann daher auf eine hohe Viruslast bei Wildvögeln rückgeschlossen werden, was das Risiko für Ausbrüche beim Hausgeflügel stark erhöht.

Erreger der Vogelgrippe oder Geflügelpest sind Grippeviren. Diese werden in die Typen A, B, C und D unterteilt. Als Folge von Genveränderungen entstehen ständig neue Virusvarianten. Vogelgrippe wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Insbesondere Hühner, Puten und zahlreiche Wildvögel können mit schwerem Krankheitsverlauf an Vogelgrippe erkranken. Enten, Gänse und einige Wildvogelarten zeigen keine oder nur milde Symptome, sind aber für die Seuchenverbreitung von Bedeutung. Wild lebende Wasservögel gelten als natürliches Erregerreservoir. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich. Ein bis drei Tage nach einer Infektion ist mit Krankheitserscheinungen zu rechnen.

Bei der Vogelgrippe können hochpathogene aviäre Influenzaviren und niedrigpathogene aviäre Influenzaviren unterschieden werden. Die Unterscheidung dieser Virustypen bezieht sich auf den Schweregrad der Erkrankung bei Vögeln: Während niedrigpathogene Virustypen keine oder milde Symptome verursachen, kommt es bei hochpathogenen Viren zu schweren Krankheitsverläufen und hoher Mortalität. Niedrigpathogene AI-Viren können spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren und damit Vogelgrippe-Ausbrüche mit hohen Tierverlusten verursachen.

Im November 2022 wurden in Europa 417 Ausbrüche von HPAI aus 21 Ländern gemeldet, darunter wurde am 9. November 2022 auch ein Fall in einem „Geflügel-Hobbybetrieb“ im Bezirk Graz-Umgebung in der Steiermark bestätigt. Am 13. Jänner 2023 ereignete sich ein Ausbruch in einer Hobbyhaltung im Bezirk Braunau und seit Ende Dezember 2022 wurde bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln in Wien und Niederösterreich Geflügelpest festgestellt.

In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen sind, muss Geflügel seit 10. Jänner 2023 bis auf Weiteres in geschlossenen, zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist sowie die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Für die Früherkennung eines Ausbruches und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wild lebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Menschen und Säugetiere wie Schweine, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze können sich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls mit Vogelgrippeviren infizieren. Bei Säugetieren verläuft eine Infektion mit diesen Viren oft symptomlos oder mit milden grippalen Symptomen. Die Infektion kann in Ausnahmefällen aber zu schweren und auch tödlichen Erkrankungen führen. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich.

Dr. Armin Deutz