Die Afrikanische Schweinepest kann sehr leicht vom Menschen in andere Länder verschleppt werden. Aus einer ASP-Zone dürfen daher bei einer Jagdreise weder Frischfleisch noch Trophäen von Sauen importiert werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von Wildbret aus EU-Ländern bis 10 kg pro Person aber möglich.
Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einigen Nachbarländern ausgebrochen ist, müssen unbedingt entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd eingehalten werden. Grundsätzlich sollte jedes Stück Schwarzwild als möglicherweise infiziert angesehen und dementsprechend behandelt werden. Ein Hauptrisiko für die Verbreitung der ASP ist der Mensch. Fernverschleppungen über Jagdreisende, Erntehelfer, Schlachthofpersonal, Forstarbeiter, Pflegehilfskräfte und Fernfahrer, die eigenen Proviant mitnehmen und Reste oft unbedacht in der Natur, in Mülleimern auf Rastplätzen oder im Schweinestall entsorgen, sind jederzeit möglich. Straßenverwaltungen in gefährdeten Gebieten sind angewiesen, Müllsäcke an Raststätten möglichst häufig zu entleeren, um zu verhindern, dass Wildschweine an leichtsinnig entsorgte Speisereste gelangen. Unabhängig vom örtlichen Seuchengeschehen sind von allen Jägern im Umgang mit Schwarzwild Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. „Biosicherheit“ umfasst sämtliche Maßnahmen, um die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Infektions- und Seuchenerregern zu minimieren. Übertragungsrisiken der ASP reichen vom Aufbrechen über die Wildkammer bis zur unbedacht entsorgten Rohwurst. Kontaminierte Messer und Stiefel können wochenlang ASP-Viren verschleppen. Erregerhaltiges Blut wird als wichtigste Infektionsquelle angesehen. Nicht zu vernachlässigen ist tiefgefrorenes Wildbret, in dem Erreger jahrelang infektiös bleiben.
Hier finden Sie den ANBLICK-Artikel von Dr. Armin Deutz: