Dienstag, 05. Juni 2012

Jagdgesetznovelle 2012

Am 4. Juni 2012 wurde die Novelle zum Steiermärkischen Jagdgesetz im Landesgesetzblatt kundgemacht, sie ist mit 5. Juni 2012 in Kraft getreten.

Neben der von der EU geforderten Sicherstellung des Schutzes unserer Raufußhühner vor absichtlichem Töten und Stören durch jedermann wurden sprachliche Unklarheiten beim Auswilderungszeitpunkt von Fasanen beseitigt, der Wildgatterparagraph präzisiert und die Fütterung sowie die Kirrung neu geregelt. So sind Kirrungen für Schalenwild: ausgenommen Schwarzwild in beschränktem Ausmaß – in Zukunft ebenso verboten wie die Sommerfütterung des Rehwildes. Besonders wichtige Regelungen bezüglich Jagdstörungen wurden in das Jagdgesetz aufgenommen: das Betretungsverbot für jagdfremde Personen im bejagten Gebiet für die Dauer von Treib- und Drückjagden, eine Wegweisungsbefugnis für beeidete Jagdschutzorgane sowie die Hilfeleistung durch die Polizei. Aus dem sogenannten “Haus- und Hofparagraphen” musste der Hühnerhabicht gestrichen werden, dafür sind Marderhund und Waschbär eingefügt worden.

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